Firmengründung in der EU für Nicht-EU-Bürger

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Preis 5.210,88 USD

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Beschreibung

Wir bieten eine Firmengründung in der EU, Lettland. Die Gründung eines Unternehmens umfasst folgende Verfahren: »Überprüfung der Verfügbarkeit eines Unternehmensnamens »Vorbereitung der Gründungsdokumente »Festlegen eines Datums für Notaroperationen. Alle Gründer oder ihre Vertreter und alle Vorstandsmitglieder müssen an den Notariatsgeschäften teilnehmen. »Die Gründer eröffnen bei einer Bank ein Initialkonto und hinterlegen das Aktienkapital. Die Bank stellt auf der Kapitaleinlage eine Bescheinigung aus. »Staatliche Gebühren sind zu entrichten, und wir werden die Unterlagen dem Handelsregister der Republik Lettland vorlegen. Die Registrierung dauert bis zu 4 Werktage. »Wenn eine bevollmächtigte Person den Gründer vertritt, muss das Vollmachtschreiben beglaubigt sein. Für eine ausländische Firma auch durch eine Apostille authentifiziert oder legalisiert. Gründungsdetails Vorabinformation erforderlich: »Angaben der Gründer (Name, Adresse, Registrierungscode / Identifizierungscode). »Für eine juristische Person auch Daten des Vertreters (Name, Anschrift, Registrierungscode / Identifizierungscode). »Daten der Vorstandsmitglieder (Name, Adresse, Identifikationscode und Geburtsdatum). »Höhe des Grundkapitals und Aufteilung zwischen den Aktionären. »Ort, Adresse und Postleitzahl. »Kommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Homepage-Adresse). Wenn der Gründer eine ausländische juristische Person ist Es werden legalisierte Registerdokumente des Unternehmens benötigt. Wenn es ein Land ist, das ab dem 5. Oktober 1961 dem Haager Übereinkommen zur Aufhebung der Legalisierungspflicht für ausländische öffentliche Dokumente beigetreten ist (siehe Liste), werden die Unterschrift und das Siegel auf dem Dokument mit einem Apostille von einem bevollmächtigten Bediensteten des Amtes bestätigt Herkunftsland (zB Justizministerium, Außenministerium). Wenn die juristische Person jedoch aus einem Land stammt, das dieser Konvention nicht beigetreten ist, müssen die Registerdokumente zunächst in der jeweiligen Institution des jeweiligen Landes und danach in der Botschaft der Republik Lettland gesetzlich vorgeschrieben werden. Wenn Sie eine Firma in Europa anmelden möchten, kontaktieren Sie uns und wir werden alles für Sie erledigen!

Eigenschaften

Bedienung
Professioneller Service
Individueller Ansatz
Ja

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